
Testpflicht-Befreiung für Outdoorkurse, Geimpfte und Genesene
Nach den neusten Verordnungen ist die Testpflicht in den Sportkursen outdoor aufgehoben. Indoor müssen nur noch Teilnehmende, die nicht Genesen oder vollständig geimpft sind, regelmäßig einen negativen Coronatest nachweisen. Diese Verordnungen gelten ab 05.07.2021.
Ab dem 05.07.2021 gelten folgende Regelungen in unseren Sportkursen:
Outdoor-Sportkurse:
- es besteht keine Testpflicht mehr
Indoor-Sportkurse:
- Genesene und Geimpfte*: keine Testpflicht mehr; zum nächsten Kurstermin bitte einen Nachweis
mitbringen
- Nicht genesen oder geimpft: zu jedem Kurstermin ist eine offiziell ausgestellte und personalisierte
Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorzulegen, die nicht älter als 24h ist
- Im Gebäude (Umkleideräume, Toiletten und Flure) besteht weiterhin Maskenpflicht
- In Umkleideräumen und Toiletten ist die maximal zulässige Personenzahl einzuhalten
Campusfit:
- Teilnahme nur mit Terminbuchung
- Genesene und Geimpfte: keine Testpflicht mehr; zum nächsten Kurstermin bitte einen Nachweis
mitbringen
- Nicht genesen oder geimpft: zu jedem Kurstermin ist eine offiziell ausgestellte und personalisierte
Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorzulegen, die nicht älter als 24h ist
- Im Gebäude (Umkleideräume, Toiletten und Flure) besteht weiterhin Maskenpflicht
- In Umkleideräumen und Toiletten ist die maximal zulässige Personenzahl einzuhalten
Trotz der Lockerungen appellieren wir an alle Teilnehmenden, sich weiterhin verantwortungsbewusst in unseren Kursen zu verhalten und die Hygiene- sowie Testvorgaben einzuhalten.
Vielen Dank!
*Genesen: es wurde ein positiver PCR-Test durchgeführt, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs
Monate her ist
Geimpft: Vollständige Impfung ist vor mind. 14 Tagen erfolgt